Blitzschutzprüfung für die Steiermark

G. Haider - Blitzschutzbau GmbH

Die wiederkehrende Überprüfung ist nicht nur bezüglich der gültigen Normen und Rechtsvorschriften wichtig. Um eine einwandfreie Funktion Ihrer Blitzschutzanlage auch über Jahre hinweg zu gewährleisten, sollte eine regelmäßige Überprüfung nach festgelegten Prüfintervallen durchgeführt werden.

  

Denn eine Blitzschutzanlage wird unter anderem durch Witterungseinflüsse stark beansprucht und sollte deshalb in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Nur eine fachgerechte Überprüfung kann sicherstellen, dass Ihre Blitzschutzanlage einwandfrei funktioniert und das Gebäude zuverlässig geschützt wird!

Welche Normen und Richtlinien gelten?

  • ÖNORM E 2790
  • ÖVE/ÖNORM E 8014: 2019
  • ÖVE-E49/1988
  • ÖVE/ÖNORM E 8049-1 (seit 2002 auszuführen)
  • ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 (seit 2008 veröffentlicht und in der Verbindlichkeit seit 2010)
  • Richtlinie: technische Brandschutzrichtlinie für Blitzschutz: TRVB E 154
  • Richtlinie: OIB-Richtlinie

Messgerät mit Zange

Spule

Messgerät

Welche Prüfungsintervalle gibt es?

  • Gewerbebetriebe: alle 1 bis 3 Jahre (je nach Bauvorschrift).
         Ausnahmen: jährliche Überprüfung bei explosionsgefährdeten Räumen (Lackierhallen, Sägemehlsilos, Aschenbunker) 
  • Industriebetriebe: alle 1 bis 3 Jahre (je nach Bauvorschrift), Ausnahmen: explosionsgefährdete Räume (Lackierhallen, Sägemehlsilos, Aschenbunker) sind jährlich zu prüfen.
  • Kommunalbauten: alle 3 bis 5 Jahre, je nach Bauvorschrift.
  • Landwirtschaften: alle 5 Jahre, das gilt auch für alle dazuhörigen Gebäude wie Wohnhaus, Garage etc.
  • Private Haushalte: alle 7 bis 10 Jahre,  aufgrund von zunehmenden Gewitterhäufigkeit empfehlen wir eine Prüfung ca. alle 7 Jahre

Was wird geprüft?

  • Sichtprüfung auf Schäden durch Witterungseinflüsse
  • Kontrolle technischer Unterlagen inkl. Dokumentation und Norm-Vorgaben
  • Messtechnische Prüfung der Blitzschutz- und Erdungsanlage
  • Dokumentation inkl. Erstellung von Prüfplan und Prüfprotokoll

Wir dokumentieren und prüfen eine bereits vorhandene Erdungsanlage während und nach der Bauphase.

Die Ergebnisse werden in einer Dokumentationsmappe für Sie festgehalten.

Die Dokumentationsmappe enthält:

  • normgerechten Prüfbefund der Messergebnisse
  • Kontrolle und Berechnung der Erderlänge
  • CAD-Plan mit den Messstellen
  • umfangreiche Fotodokumentation
  • wenn erforderlich, die Auflistung der Mängel

Wenn eine Folgeprüfung durchgeführt wird, sollten alle Unterlagen – von der Errichtung der Erdungs- und Blitzschutzanlage bis zu bereits durchgeführten Prüfungen – vorhanden sein.

Diese Unterlagen sollen beinhalten:

  • Verlegeplan der Erdung (CAD-Plan)
  • vollständiges, normgerechtes Messprotokoll der Erdungswerte
  • umfangreiche Fotodokumentation der Verlegearbeiten Blitzschutzklassenermittlung
  • Ergebnis der Trennungsabstände (Näherung)
  • Ergebnis des Schutzwinkels bzw. Kugelradius
  • normgerechtes Prüfprotokoll der Blitzschutzanlage aller vorangegangen Prüfungen
  • CAD-Plan der errichteten Blitzschutzanlage mit Fangleitungen, Ableitungen und Messstellen
  • Fotodokumentation der errichteten Blitzschutzanlage

Ein Prüfbefund einer wiederkehrenden Blitzschutzüberprüfung enthält:

  • Aussagen über die Vollständigkeit der Blitzschutz-Anlagendokumentation
  • eine Auflistung der Feststellungen bei Besichtigung der Anlage
  • eine Auflistung der verwendeten Messgeräte, Messungen und Messergebnisse
  • CAD-Plan der Fang- und Ableitungen sowie der Messstellen
  • Fotodokumentation

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